top of page

Ansprechpartner 

Bei einer Vielzahl von Rechtsgeschäften ist die Hinzuziehung eines Notars gesetzlich vorgeschrieben, wie zum Beispiel beim Kauf von Immobilien / Grundstücken, dem Abschluss eines Ehevertrages oder der Errichtung eines Testaments.

 

Denn notariell errichtete Urkunden beweisen unwiderlegbar die getroffene Vereinbarung und dienen auch der Streitvermeidung. Der Notar ist unabhängig und zur Unparteilichkeit und Verschwiegenheit verpflichtet. Im Gegensatz zum Rechtsanwalt nimmt der Notar deshalb nicht einseitig nur die Interessen eines Beteiligten im Rahmen der Beurkundung wahr, sondern hat im Rahmen des rechtlich zulässigen die Interessen aller Beteiligten zu berücksichtigen. Dies gilt insbesondere auch für rechtlich unerfahrene Beteiligte.

 

Die Auswahl des Notars ist für jeden frei wählbar. Zwar darf der Notar Amtshandlungen nur in seinem Amtsbezirk vornehmen, hierbei ist jedoch unerheblich, wo das Rechtsgeschäft seine Wirkung entfaltet. So können z.B. Kaufverträge über Immobilien bei uns in Bad Oeynhausen beurkundet werden, auch wenn sich das Grundstück in Düsseldorf befindet.

 

Zu den Aufgaben der Notare gehört u.a die rechtliche Beratung der Beteiligten, die Anfertigung der Verträge und die Durchführung der sich anschließenden Beurkundung nebst der gesamten Abwicklung des Rechtsgeschäfts. Der Notar ist zuständig für Beurkundungen jeder Art sowie für die Beglaubigung von Unterschriften und Abschriften.

Unsere notariellen Dienstleistungen werden von unseren Notaren Achim Süllwald und Alessandro Greco wahrgenommen.

 

 

 

 

 

 

 

 

Ansprechpartner

 

 

Zur Vorbereitung der erforderlichen Urkunden und bei allgemeinen Fragen, setzen Sie sich bitte mit unseren Mitarbeiterinnen  in Verbindung: 

 

 

Brigitte Länder

Telefon: +49 (0) 5731 253018

 

 

Marlies Keller

Telefon: +49 (0) 5731 253015

bottom of page